Übertragung:
Die Hepatitis A wird auf fäkal-oralem Weg übertragen.
Insofern sind mangelhafte hygienische Verhältnisse als Hauptgefahr
zu betrachten.
Die Übertragung erfolgt über die sogenannte Schmierinfektion,
beispielsweise über Kot, unsauberes Leitungswasser, Eiswürfel,
Speiseeis, Frischmilch, Salate, Fisch oder Muscheln.
Die Hepatitis A kann überall vorkommen.
Häufig wird im Zusammenhang mit Urlaubsreisen, vorzugsweise
in südlichere Regionen, vor dieser Form der Hepatitis gewarnt.
Schutzimpfung:
Eine Schutzimpfung ist möglich.
Im allgemeinen sollte zuvor anhand einer Blutentnahme (Antikörper)
untersucht werden, ob bereits früher einmal eine Hepatitis bestand,
oder ob noch möglicherweise genügend Schutz durch eine frühere
Impfung besteht. Üblicherweise wird die Impfung in zwei Schritten
durchgeführt.
Zur Zeit bezahlt die gesetzliche Krankenkasse diese Schutzimpfung
nicht.
Nähere Information dazu bei Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheker.
Verlauf:
Bei ca. 90 % der Patienten verläuft die Hepatitis A unerkannt.
Bei einer akuten Erkrankung, die zunächst mit Appetitlosigkeit,
Abneigung gegen Fett und Alkohol, einer allgemeinen Abgeschlagenheit,
Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Schmerzen unter dem rechten
Rippenbogen einhergehen kann, besteht häufig ein mäßiges Fieber.
Anschließend kann es zu einer Gelbsucht kommen.
Diese Krankheitsbeschwerden klingen in der Regel nach zwei bis
sechs Wochen wieder ab.
Ein chronischer Verlauf ist bislang nicht beschrieben worden.
Die Hepatitis A heilt vollständig aus.
Anschließend besteht wahrscheinlich ein lebenslanger Schutz
vor Wiederansteckung.
Behandlung:
Bei der akuten Hepatitis A ist keine spezielle Therapie erforderlich.
Empfohlen werden allgemeine Schonung, evtl. Bettruhe, ausreichende
Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, ebenso Verzicht auf Alkohol
und sonstige leberschädigende Giftstoffe.
Es muss keine spezielle Diät eingehalten werden, und es sind
im Allgemeinen keine sonstigen Medikamente erforderlich.
Da das Hepatitis-A-Virus in der frühen Krankheitsphase mit dem
Stuhl ausgeschieden wird, ist die Benutzung gemeinschaftliche
Toiletten in dieser Zeit zu vermeiden.
Die Erkrankung muss vom behandelnden Arzt dem Gesundheitsamt
gemeldet werden, das die Einhaltung der Hygienevorschriften
überwacht.
Zusammenfassung:
Hepatitis |
A |
Virustyp |
RNA |
Inkubationszeit |
2-6 Wochen |
Übertragung |
|
fäkal/oral
|
ja |
über Blut
|
Ausnahme |
sexuell
|
Ausnahme |
Mutter > Kind
|
Ausnahme |
Impfung |
Ja, aktive Impfung --> zwei Impfungen im
Abstand von 2-4 Wochen und eine dritte Impfung nach 6-12
Monaten |
Labornachweis |
AntiHAV IgM |
chronische Erkrankung |
Nein |
Behandlung |
körperliche Ruhe, Behandlung der Symptome
wie Juckreiz, Übelkeit und Erbrechen |
Für mehr Informationen ein Aufsatz
von
Privat Dozent Dr. Anton Gillessen, Herz-Jesu-Krankenhaus,
Münster
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